GESCHÄFTSORDNUNG

Ausführungsbestimmungen zur Satzung vom 16. März 2019 als Geschäftsordnung für den "Schützenverein St. Martin, Benninghausen e.V. "

§ 1 Name des Vereins

Ausführungsbestimmungen zur Satzung bestehen nicht.

§ 2 Zweck des Vereins

Ausführungsbestimmungen zur Satzung bestehen nicht.

§ 3 Sitz des Vereins und Rechnungsjahr

Ausführungsbestimmungen zur Satzung bestehen nicht.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied, das seine Verpflichtung gegenüber dem Verein erfüllt hat, hat das Recht, an den Festlichkeiten und den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Wohl und die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern. Der Vorstand im Sinne der Geschäftsordnung übt die hausherrliche Gewalt aus und kann unanfechtbar jedes Mitglied bei ungebührlichem Verhalten, Verletzungen der guten Sitten und des Anstandes von der Teilnahme einer Veranstaltung ausschließen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu leisten. Bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft

1. Ehrung und Auszeichnung von Mitgliedern

a) Fest vorgegebene Ehrungen und Auszeichnungen

Schützenbrüder, die auf eine 25 - , 40 - , 50 - , 60 - , 65 - , 70 - ,75 - oder 80 - jährige Mitgliedschaft im Verein zurückblicken können, werden mit einem Orden des Vereins ausgezeichnet. Die Zugehörigkeit (Mitgliedschaft) zu anderen Schützenvereinen kann auf Wunsch des Schützenbruders angerechnet werden.
Schützenkönige und -königinnen, die auf ein 25-, 40-, 50-, 60-, 65-, oder längeres Thronjubiläum zurückblicken können, werden mit einem Orden des Vereins ausgezeichnet.
Verdiente Schützenbrüder, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand oder Offizierskorps angehören, werden mit dem Orden für Verdienste ausgezeichnet.

b) Ehrungen und Auszeichnungen auf Vorschlag

Besonders verdiente Schützenbrüder können dem Kreisschützenbund für die Verleihung des Ordens für besondere sowie für hervorragende Verdienste vorgeschlagen werden.
Schützenbrüder mit einer mehr als 20jährigen Tätigkeit im Offizierskorps oder Vorstand können zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

§ 6 Beiträge

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ab dem 65. Lebensjahr zahlen die Mitglieder 2/3 des Beitragssatzes. Schützenbrüder, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sind von der Beitragszahlung befreit. Maßgeblich für die Berechnung ist das Alter am 01. August des jeweiligen Jahres. Der Beitrag wird einmal im Jahr erhoben und ist am 01. August eines jeden Jahres fällig.
Die jeweilige Höhe des Beitrages wird im Anhang dieser Geschäftsordnung dokumentiert.

§ 7 Organe des Vereins

Ausführungsbestimmungen zur Satzung bestehen nicht.

§ 8 Mitgliederversammlung/Schützenabrechnung

a) Mitgliederversammlung

      • Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie wird einmal im Jahr einberufen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung niedergeschrieben.

b) Schützenabrechnung

      • Die Schützenabrechnung tritt einmal im Jahr zusammen.
        Aufgaben der Schützenabrechnung:
        • Entgegennahme der Berichte
        • Beschlussfassung für das nächste Schützenfest
        • Vergabe des Schützenfestes an den Festwirt

§ 9 Der Vorstand

Zur Ergänzung des geschäftsführenden Vorstands wird von der Mitgliederversammlung ein erweiterter Vorstand gewählt. Jedes Mitglied des erweiterten Vorstands wird für die Dauer von längstens drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlen werden nach dem bestehenden Turnus durchgeführt.

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem 2. Vorsitzenden
  • dem Geschäftsführer
  • dem Rendanten
  • dem 1. Beisitzer aus der Rosenkompanie
  • dem 2. Beisitzer aus der Edelweißkompanie
  • dem 3. Beisitzer als Vertreter der Jungschützen*
  • dem Oberst
  • dem Major

*Zum dritten Beisitzer darf nur ein Jungschütze, der das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, gewählt werden. Wiederwahl bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist möglich.

 Als beratende Mitglieder gehören dem erweiterten Vorstand an:

  • der Ehrenvorsitzende
  • der Ehrenoberst
  • Hauptleute der Kompanien

Der erweiterte Vorstand berät und unterstützt den geschäftsführenden Vorstand bei der Verwaltung des Vereinsvermögens und bei der Durchführung der laufenden Geschäfte. In allen anderen Aufgaben, die das gesamte Vereinsleben betreffen, entscheidet der erweiterte Vorstand.

§ 10 Das Offizierskorps

Die Mitglieder des Offizierskorps werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von längstens drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlen werden nach dem bestehenden Turnus durchgeführt.
Das Offizierskorps besteht aus:

  • dem Oberst
  • dem Major
  • den Hauptleuten der Rosen- und Edelweißkompanie
  • dem Fahnenkommandeur
  • dem Schießoffizier
  • den Zugführern der Kompanien
  • den Feldwebeln der Kompanien
  • den drei Fahnenoffizieren der Fahne der Rosenkompanie
  • den drei Fahnenoffizieren der Fahne der Edelweißkompanie
  • den drei Fahnenoffizieren der Kameradschaft ehemaliger Soldaten
  • dem Fähnrich der Traditionsfahne von 1889
  • den Ersatzoffizieren und
  • dem Schellenbaumträger

Zum Offizierskorps gehören ferner die Adjutanten des Obersts sowie die beiden Unteroffiziere am Schellenbaum und der König nebst Königsoffizieren. Diese werden nicht von der Mitgliederversammlung gewählt.

Aufgaben des Offizierskorps:

  • Mitgestaltung des Schützenfestes
  • Repräsentation des Schützenvereins
  • Unterstützung des erweiterten Vorstandes im laufenden Geschäftsjahr

§ 11 Beendigung der Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern und Offizieren

Vorstandsmitglieder und Offiziere, die nach einer aktiven Dienstzeit von zusammen mehr als 15 Jahren aus ihrem Amt ausscheiden, führen ihre letzte Amtsbezeichnung mit dem Zusatz “a. D.” weiter.
Sie sind berechtigt, Schulterstücke zu tragen.

§ 12 Kassenprüfer

Die Wahlen der Kassenprüfer sind im Turnus so zu legen, dass jedes Jahr ein Kassenprüfer ausscheidet.

§ 13 Feiern des traditionellen Schützenfestes

1. Termin und Ort des Schützenfestes

Zur Verwirklichung des Zwecks des Vereins feiert der Verein alljährlich an dem Wochenende, an dem der 1. Sonntag im August ist, sein Schützenfest.
Das Schützenfest wird auf dem Schützenplatz am Sportgelände "Benninghauser Heide" gefeiert.

2. Ablauf des Schützenfestes

Der Festablauf wird alljährlich in der gemeinsamen Sitzung des erweiterten Vorstandes und des Offizierskorps beschlossen.
Das Schützenfest beginnt am Samstag mit der traditionellen Kaldeweifahrt.
Danach zieht der Verein traditionsgemäß zur Kirche, in der eine Schützenmesse für die lebenden und verstorbenen Schützenbrüder gefeiert wird.
Im Anschluss legt der Schützenkönig im Beisein der Schützen am Ehrenmal einen Kranz nieder.
Die Kosten für den Kranz trägt der Verein.
Nach der Kranzniederlegung beginnt der Ausmarsch durch das Dorf zu den jeweiligen Ständchen. Den Abschluss bildet der Zapfenstreich.
Am Schützenfestsonntag wird nach dem Festzug die Ehrung der Jubilare und verdienter Schützenbrüder durchgeführt.
Am Schützenfestmontag bekommt der Ortsvorsteher sein Ständchen, im Anschluss ist das Schützenfrühstück im Festzelt. Nach dem Schützenfrühstück beginnt das Königsschießen.
Am Königsschießen kann jeder Schützenbruder, der 3 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört, teilnehmen. Der Oberst kann vom Bewerber den Nachweis einer Königin verlangen.
Der Schütze, der den Rest des Vogels von der Stange abschießt, ist Schützenkönig und wird als solcher in hergebrachter Weise gefeiert und geehrt.

3. Aufgaben und Pflichten des Königspaares

Die vereinseigene Königskette wird ihm feierlich als äußeres Zeichen der Königswürde umgelegt. Der Schützenkönig hat während der Schützenfesttage diese Königskette zu tragen.
Er hat während der Schützenfesttage seine Residenz im Ortsteil Benninghausen zu nehmen.
Nach erfolgtem Königsschuss wird die auserwählte Königin nebst Hofstaat schnellstens durch die Adjutanten des Obersts benachrichtigt.
Die Krönung der Schützenkönigin wird am Schützenfestmontag vorgenommen.
Die Schützenkönigin hat während der Schützenfesttage die Königinnenkrone zu tragen.
Dem Königspaar mit dem Hofstaat, Vorstand und Offizierskorps obliegt die Repräsentation des Vereins. Im laufenden Schützenjahr nimmt das Königspaar samt Hofstaat an den verpflichtenden Ausmärschen teil.

4. Insignien Schützen

Außerdem werden beim Vogelschießen Kron- und Zepterprinz ermittelt. Als Anerkennung bekommen sie vom Verein je einen Orden verliehen.
Der Schütze des Reichsapfels erhält 20 und der des Fässchens 30 Getränkemarken.

5. Jungschützenkönig

Ebenfalls am Schützenfest Montag wird ein Jungschützenkönig ermittelt. Am Jungschützen-Vogelschießen dürfen alle Jungschützen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr teilnehmen. Der erfolgreiche Jungschütze erhält vom Verein einen Orden und 20 Getränkemarken.
Der Kron-, Zepter- und Apfelprinz erhalten jeweils 10 Getränkemarken.
Für den Jungschützenkönig entstehen keine Verpflichtungen. Nach einem erfolgreichen Königsschuss ist der Schütze für 3 Jahre für das Jungschützenvogelschießen gesperrt.

6. Scheidendes Königspaar

Am Schützenfestmontag werden dem scheidenden Königspaar je ein Orden bzw. eine Erinnerungsmedaille vom Verein verliehen.

Alle weiteren Aufgaben, Verpflichtungen und zusätzliche Festlegungen sind im Anhang zu dieser Geschäftsordnung dokumentiert.

§ 14 Ehrenkompanie

Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder a. D., Offiziere a. D. sowie Schützenbrüder, die den 2/3 Beitragssatz lt. Geschäftsordnung (§ 6) zahlen, können in der traditionellen Schützenuniform ohne Gewehr bei den Ausmärschen des Vereins an den Schützenfesttagen in der Ehrenkompanie mitmarschieren.
Die Ehrenkompanie formiert sich im Festzug hinter dem Vorstand.

§ 15 Schützenkleidung/Uniform

Zu dem traditionellen Schützenfest, das der Verein alljährlich am 1. Sonntag im August feiert, tragen die Schützen folgende Schützenkleidung / Uniform:

Schützenfest-Samstag:

  • Vorstand und Schützen

• Straßenanzug, Schützenhut und das Schützenabzeichen

Schützenfest-Sonntag:

  • Vorstand und Schützen

• schwarze Schuhe, weiße Hose, weißes Hemd, silbergraue Krawatte, schwarzes Jackett, Schützenhut, Schützenabzeichen sowie für die Schützen das Holzgewehr

Schützenfest- Montagmorgen:

  • Vorstand und Schützen Kleidung wie am Schützenfest-Samstag

Schützenfest- Montagnachmittag:

  • Uniform wie am Schützenfest-Sonntag

Das Offizierskorps trägt an allen Schützenfesttagen Uniform:

  • schwarze Schuhe, weiße Hose, weißes Hemd, weiße Fliege, schwarzer Cut, Schützenhut, Schützenabzeichen, Schärpe und Degen.
  • Die Adjutanten des Obersts und die Königsoffiziere tragen statt des Cuts ein schwarzes Jackett.
  • Keinen Degen tragen der Oberst, seine Adjutanten, der Major, sowie die Fahnenträger.

§ 16 Besuche der Nachbarvereine Göttingen, Eickelborn und Lohe zu deren Schützenfest

  • Der Nachbarverein Göttingen wird an seinem Schützenfest-Sonntag besucht.

Abordnung: Königspaar, Hofstaat, Vorstand, Offizierskorps und Schützen.
Anzugsordnung: König (mit kleiner Kette), Oberst, Oberstadjudanten, Major, Königsoffiziere und Hofherren in Uniform, Königin und die Hofdamen in lang,
Vorstand und Schützen im Straßenanzug, Schützenhut und das Schützenabzeichen

  • Der Nachbarverein Eickelborn wird an seinem Schützenfest-Montag besucht.

Abordnung: Königspaar, Hofstaat, Vorstand, Offizierskorps und Schützen.
Anzugsordnung: König mit kleiner Kette, alle im Straßenanzug, Schützenhut und das Schützenabzeichen

  • Der Nachbarverein Lohe wird an seinem Schützenfest-Samstag besucht.

Abordnung: Königspaar, Hofstaat, Vorstand, Offizierskorps und Schützen.
Anzugsordnung: König mit kleiner Kette, alle im Straßenanzug, Schützenhut und das Schützenabzeichen

§ 17 Änderung der Ausführungsbestimmungen als Geschäftsordnung

Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung kann die "Ausführungsbestimmungen als Geschäftsordnung zur Satzung vom 16. März 2019 " mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder ändern. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von dem 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer unterzeichnet.

§ 18 Anhang zur Geschäftsordnung

Der Geschäftsordnung wird ein Anhang zugefügt, in dem Beschlüsse der Generalversammlung dokumentiert werden, die Auswirkungen auf die in dieser Geschäftsordnung festgelegten Ausführungsbestimmungen haben können bzw. die deren Umsetzung regeln sollen, aber nicht automatisch eine Änderung der Geschäftsordnung nach sich ziehen müssen.
Der Anhang dient dem Zweck, solche Beschlüsse jederzeit nachhalten zu können.

>> Der Anhang zur Geschäftsordnung kann hier eingesehen werden: Anhang zur Geschäftsordnung

§ 19 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18. März 2023 beschlossen.

1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Geschäftsführer:

gez. Engelbert Röllgen gez. Ralf Koteras gez. Clemens Specovius

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