ANHANG ZUR GESCHÄFTSORDNUNG

Benninghausen, den 18. März 2023

1. Vereinsbeitrag

Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt 30,- €.

Beschluss MV 2023

2. Aufgaben und Pflichten des Königspaares                                    

  • Nach erfolgreichem Königsschuss gibt der neue König an der Theke 50 Liter Freibier direkt an der Vogelstange.
  • Nach der Krönung wird mit dem Festwirt das Kaffetrinken abgesprochen.
  • Das Königspaar bestimmt die Mitglieder des Hofstaates, der aus nicht mehr als 12 Paaren bestehen sollte.
  • Dem König und der Königin wird vom Verein ein Schussgeld von je 400 € gezahlt.
  • Zur Abholung des neuen Königspaares an seiner Residenz werden Freigetränke vom Verein ausgeschenkt.
  • In der Nacht von Montag zu Dienstag muss der Thron vom Königspaar und dem Hofstaat abgeräumt werden.
  • Feste Installationen, wie die Krone, können am Dienstag früh abgebaut werden.
  • Die Utensilien sind nach Rücksprache mit dem Vorstand einzulagern.
  • Es ist wünschenswert, dass das Königspaar mit seinem Hofstaat auch an Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft teilnimmt.
  • Anlässlich des Gemeindefestes übernimmt der Hofstaat das Waffelbacken.
    In Absprache mit den Organisatoren können aber auch andere Aufgaben wahrgenommen werden.
  • Der König muss rechtzeitig, möglichst vor dem Göttinger Schützenfest, auf seine Kosten einen Orden mit seinen Daten für die Königskette beschaffen.
  • Das amtierende Königspaar und sein Hofstaat sind für die Errichtung des Throns im Festzelt zuständig.

Beschluss MV 2006

3. Vogelschießen

Kron- und Zepter-Prinz haben den Schützenbrüdern nach der Ehrung des neuen Königs im Zelt an der Theke gemeinsam 50 Liter Bier auszugeben.  

Beschluss MV 2019

4. Patronatsfest

Das Patronatsfest und die damit verbundene Mitgliederversammlung findet immer an dem Samstag statt, der direkt nach dem Martinstag folgt. Es sollte möglichst zusammen mit der Totenehrung anlässlich des Volkstrauertags begangen werden. Liegt der Martinstag auf einem Samstag, findet die Versammlung an dem Tag statt.

Beschluss MV 2019

5. Schützenabrechnung

Die Schützenabrechnung wird anlässlich der Mitgliederversammlung zum Patronatsfest vorgenommen.

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